Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge der Wichtel-Service. Sie gelten für alle vereinbarten und durch Wichtel-Service zu erbringenden Leistungen, insbesondere für Beratungstätigkeiten und sonstige Dienstleistungen, in laufenden und in künftigen Geschäftsbeziehungen.

Für ein Vertragsverhältnis sind in dieser Reihenfolge ausschließlich die Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich; jegliche, auch mündliche Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch IMP-Services.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, falls Geschäftsbedingungen des Auftraggebers diesen entgegenstehen sollten.

2. Gegenstand des Vertrags

Gegenstand des Vertrags ist die Ausführung derjenigen Dienstleistungen, die nach Inhalt und Umfang vereinbart worden sind.

3. Ausführung des Auftrags, Auftragserweiterungen

Wichtel-Service erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Können mit der branchenüblichen Sorgfalt unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik auf der Basis der zum Zeitpunkt der Leistungsausführung durch den Auftraggeber vorgelegten Unterlagen, Dokumente und Informationen. Die Vorgehensweise, wie vereinbarte Dienstleistungen erbracht werden, insbesondere anzuwendende Verfahren und deren Organisation legt Wichtel-Service abschließend fest. Dabei ist Wichtel-Service berechtigt, sich zum Erbringen der vereinbarten Dienstleistungen Dritter zu bedienen, deren Auswahl Wichtel-Service vorbehalten bleibt.

Leistungsgegenstand ist stets die sach- und fachgerechte Beratung, niemals die Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses oder eines bestimmten Erfolgs.

Stellt sich während der Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen heraus, dass diese geändert und/oder erweitert werden müssen, teilt IMP-Services diesen Sachverhalt dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen und unter Benennung der voraussichtlichen Auswirkungen auf den erforderlichen Zeit- und Kostenbedarf mit. Änderungen und/oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und werden nach Bestätigung durch beide Vertragspartner automatisch Vertragsbestandteil.

4. Ort und Zeit der Tätigkeiten

Wichtel-Service bestimmt den Ort, an dem die beauftragten Dienstleistungen erbracht werden, nach billigem Ermessen. Bei Erfordernis, insbesondere zu Dokumentations-, Informations- oder Beratungszwecken kann dies auch am Sitz des Auftraggebers sein. In diesem Fall stellt der Auftraggeber ggf. benötigte Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung.

Wichtel-Service gestaltet seine Arbeitszeit nach pflichtgemäßem Ermessen.

5. Behinderung und Unterbrechung der Leistungsausführung

Vereinbarte Ausführungsfristen werden nach bestem Ermessen erfüllt. Unvorhersehbarer Ausfall, höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die die Leistungserbringung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, berechtigen Wichtel-Service, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrungen, Naturereignisse und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Wichtel-Service unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses.

Die vereinbarten Ausführungsfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Tätigkeiten der Wichtel-Service uneingeschränkt und schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen insbesondere die Benennung kompetenter und autorisierter Ansprechpartner, die Wichtel-Service während der Ausführung des vereinbarten Leistungsumfangs zur Verfügung stehen.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Wichtel-Service auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stehen, Informationen erteilt bzw. weitergeleitet werden und Wichtel-Service von allen Vorgängen bzw. Umständen, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind, Kenntnis gegeben wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und/oder Umstände, die erst während der Tätigkeit von Wichtel-Service bekannt werden und/oder entstehen.

7. Vergütung

Die Vergütung für die von Wichtel-Service erbrachten Leistungen wird nach den aufgewendeten Zeiten im halbstündlichen Takt entsprechend den vereinbarten Stundensätzen berechnet, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart worden ist.

Zusätzlich erbrachte Leistungen, Änderungen und/oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs führen zu einer Anpassung der Vergütung und werden dem Auftraggeber ggf. gesondert in Rechnung gestellt.

Die vereinbarte Vergütung wird auch dann in voller Höhe fällig, wenn ein Beratungsgegenstand während der Leistungsausführung durch Wichtel-Service durch unvorhergesehene Ereignisse entfällt, der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungspflicht verzögert und/oder teilweise oder ganz verweigert, der Auftraggeber den Vertrag kündigt oder gegen den Auftraggeber ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird. Die bis zur Kenntnisnahme dieser Umstände durch Wichtel-Service erbrachten Leistungen werden voll berechnet.

Die Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gilt.

Der Auftraggeber muss ihm zumutbare Teilleistungen annehmen und diese bezahlen.

Bei Aufträgen, deren Leistungserbringung länger als einen Monat andauert, können monatlich angemessene Zwischenrechnungen erstellt werden.

8. Sonstige Aufwendungen

Sonstige Aufwendungen sowie ggf. im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehende Fremdkosten werden gesondert berechnet.

Alle Aufwendungen verstehen sich incl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gilt.

Aufwendungen aus Aufträgen, deren Leistungserbringung länger als einen Monat andauert, können monatlich in Rechnung gestellt werden.

9. Zahlungsbedingungen

Zahlungen haben sieben Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug, bargeldlos und unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer zu erfolgen, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Evtl. durch den Geldtransfer entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Eine Aufrechnung ist nur mit von Wichtel-Service schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, so sind Verzugszinsen in der Höhe, wie Wichtel-Service sie an ihre Bank für in Anspruch genommene Kredite zu zahlen hat, fällig; mindestens jedoch in der Höhe nach den Bestimmungen des § 288 BGB in der jeweils gültigen Fassung – es sei denn, der Vertragspartner weist einen geringeren Schaden nach. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Wichtel-Service vorbehalten.

10. Verschwiegenheit und Datenschutz

Wichtel-Service und die in ihrem Auftrag handelnden Personen wahren die Vertraulichkeit von Informationen, die sie vom Auftraggeber ggf. im Zusammenhang mit der Bearbeitung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs erlangt haben oder erlangen werden, und verwenden diese nicht zu dessen Nachteil. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende des Auftrages hinaus. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind Informationen, die IMP-Services aufgrund gesetzlicher Meldepflichten an die jeweils zuständigen öffentlichen Stellen weiterleiten muss. Weiterhin sind solche Informationen von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen, die öffentlich bekannt waren oder sind, sowie solche, die ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht von Dritten bekannt gegeben worden sind.

Wichtel-Service ist berechtigt, von betriebsspezifischen Unterlagen und Dokumenten, die Wichtel-Service zur Einsicht überlassen werden und die zur Durchführung des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich sind, Duplikate (Kopien) zu fertigen und bei sich abzulegen. Sofern der Auftraggeber der Wichtel-Service Software (einschließlich Dokumentation) zur Durchführung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs zur Verfügung stellt, hat IMP-Services das Recht, diese Software (einschließlich Dokumentation) in dem gesetzlich zulässigen Umfang und, darüber hinaus, in dem Umfang und mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen, die zum Erreichen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich sind, zu nutzen. Dies schließt das Erstellen einer Sicherungskopie ein, ohne dass es hierfür einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Wichtel-Service ist verpflichtet, die zur Ausführung des Auftrages übergebenen betriebsspezifischen Unterlagen und Dokumente sorgfältig zu verwahren und diese dem Auftraggeber auf sein Verlangen nach Ende der Auftragsdurchführung zurückzugeben. Dies gilt nicht für Dokumente, die in einem originären Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung stehen und für die Wichtel-Service einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegt.

Der Auftraggeber erteilt für sich und für in seinem Auftrag handelnde Personen die Zustimmung, dass Wichtel -Service jegliche personen- und auftragsbezogenen Daten im Rahmen dieses Vertrags erfasst, speichert, weiterverarbeitet und übermittelt, die zur Erfüllung des in diesem Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich sind.

11. Urheberrechte / Veröffentlichungen

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von Wichtel-Service im Rahmen der Leistungserbringung gewonnenen Erkenntnisse und die in diesem Zusammenhang gefertigten Dokumente nur für seine Zwecke verwendet werden.

Urheberrechte, die durch oder an Arbeitsergebnissen aus diesem Vertrag resultieren, verbleiben der Wichtel-Service.

Eventuelle Veröffentlichungen gewonnener Erkenntnisse und der in diesem Zusammenhang gefertigten Dokumente oder deren Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Wichtel-Service.

12. Gewährleistung

Wichtel-Service gewährleistet, dass der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt wird. Der Auftraggeber hat die von Wichtel-Service erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen.

Bei berechtigter und von Wichtel-Service anerkannter Mängelrüge ist Wichtel-Service nur zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, jeglicher Schadensersatzanspruch wird sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ausgeschlossen.

Wichtel-Service leistet auch keinen Schadensersatz wegen Nichterfüllung infolge leichter oder normaler Fahrlässigkeit. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet Wichtel-Service nur, wenn das Verschulden von gesetzlich vertretungsberechtigten oder leitenden Angestellten der Wichtel-Service ausgeht oder sonstige Erfüllungsgehilfen ihre Haupt- oder Kardinalpflichten verletzt haben. Die Haftung beschränkt sich auf nur auf solche Schadensereignisse, die Wichtel-Service zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehen konnte.

Davon unberührt bleibt die Haftung für solche Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Dritter resultieren, und für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gesetzlich vertretungsberechtigter oder leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der Wichtel-Service verursacht werden.

Die Übernahme jeglicher Haftung für etwaig entstehende Folgeschäden – unabhängig von der Ursache eines möglichen Schadensereignisses – wird durch Wichtel-Service zu jeder Zeit ausgeschlossen.

Schäden, die durch Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse oder in der Person des Auftraggebers begründet sind, sind von der Haftung durch IMP-Services ausgeschlossen.

Für Leistungen von hinzugezogenen Dritten, die im direkten Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen, übernimmt Wichtel-Service keine Haftung.

Jegliche Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Leistungserbringung oder Gefahrübergang; je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

13. Kündigung des Vertrags

Wichtel-Service ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers eintritt oder wenn ein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren gegen den Auftraggeber beantragt oder eröffnet wird.

Bei Zahlungsverzug und anschließender Mahnung oder wenn der Auftraggeber seinen Informations- und/oder Mitwirkungspflichten trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachkommt, ist Wichtel-Service berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrages mit sofortiger Wirkung einzustellen und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Befindet sich Wichtel-Service im Leistungsverzug oder hat Wichtel-Service eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu vertreten oder sich zurechnen zu lassen, kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen. Wird auch diese von Wichtel-Service nicht eingehalten, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf den Ersatz nachgewiesener Mehrkosten, die durch Vorlage mindestens dreier Vergleichsangebote nachzuweisen sind. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle durch den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen und für alle übrigen, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten ist Henstedt-Ulzburg.

Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäftsverkehr unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt Henstedt-Ulzburg als vereinbart. Dies gilt auch für Streitigkeiten, die abgeschlossene Verträge selbst betreffen.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen, hilfsweise der aus dem Dienstleistungsvertrag erkennbare Wille der Vertragspartner.

Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.

Stand 06.März 2023